Während sommerlicher Hitzewellen suchen viele Menschen in der Schweiz Erfrischung in öffentlichen Brunnen. Doch die Regeln sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Angesichts steigender Temperaturen und Hitzewarnungen in der Schweiz suchen viele nach einer schnellen Abkühlung. Neben Seen und Flüssen bieten auch öffentliche Brunnen eine willkommene Erfrischung, doch die rechtliche Lage ist nicht überall gleich.
In Winterthur ist das Baden in Brunnen eine gelebte Tradition, die sogar touristisch beworben wird. Ganz anders sieht es in Luzern aus: Dort ist das Baden untersagt, um die historischen Denkmäler und kunstvollen Brunnenfiguren vor Beschädigungen zu schützen. Die Stadt verweist stattdessen auf den Vierwaldstättersee.
In Basel ist das Abkühlen in Brunnen zwar erlaubt, wird aber aufgrund von Lärmbeschwerden in der Vergangenheit nicht aktiv gefördert. Hunde sind in allen Brunnen streng verboten, um die Filteranlagen nicht zu verstopfen. Auch in Zürich ist das Baden grundsätzlich gestattet, jedoch wird zur Vorsicht gemahnt, um historische Bausubstanz zu schonen. In Aarau ist das Abkühlen der Füsse in den Brunnen der Altstadt willkommen, und in St. Gallen ist das Planschen erlaubt, sofern die Sicherheit gewährleistet bleibt.
Es empfiehlt sich, stets auf lokale Hinweisschilder zu achten und die Brunnen als Kulturgüter mit Respekt zu behandeln.