Ein Umzug ist mit viel Aufwand verbunden. Doch haben Arbeitnehmende in der Schweiz ein gesetzliches Recht auf bezahlte Freizeit für den Wohnungswechsel?

Wer unter der Woche umzieht, stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber für diesen Tag freigeben muss. Während professionelle Umzugsunternehmen viel Arbeit abnehmen, erfordert ein privater Umzug meist die eigene Anwesenheit.

Das Schweizer Arbeitsrecht, das Obligationenrecht sowie viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen vor, dass Arbeitnehmende für bestimmte persönliche Anlässe bezahlte freie Tage erhalten können. Ein Umzug fällt dabei unter die Kategorie der besonderen Umstände.

Wie viel Zeit Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Reglement Ihres Unternehmens ab. Üblicherweise wird für einen lokalen Umzug ein Tag gewährt; bei weiteren Distanzen kann unter Umständen ein zweiter Tag hinzukommen. Wichtig: Der Arbeitgeber kann zwar den Umzugstag als solchen nicht verweigern, wohl aber das spezifische Datum, falls betriebliche Gründe dagegen sprechen. Eine frühzeitige Absprache ist daher dringend empfohlen.