Die obere Kammer des Schweizer Parlaments hat einen Vorstoss gutgeheissen, der es ausländischen Staatsangehörigen mit früheren strafrechtlichen Verurteilungen untersagen würde, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten. Dies geschieht nach der bereits erfolgten Zustimmung des Nationalrats.

Die Parlamentarier im Ständerat, der oberen Kammer des Schweizer Parlaments, haben einen Vorstoss mit 26 zu 11 Stimmen angenommen. Die Massnahme zielt darauf ab, ausländischen Personen, die zuvor wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, eine Aufenthaltsbewilligung zu verweigern. Diese Entscheidung folgt der bereits erfolgten Zustimmung des Nationalrats, der unteren Kammer.

Die Initiative gewann an Bedeutung nach der kürzlichen Verhaftung eines Mafia-Mitglieds, die eine Lücke aufzeigte: Verurteilte ausländische Kriminelle konnten in bestimmten Kantonen, in denen automatische Strafregisterkontrollen nicht Standard waren, Aufenthaltsbewilligungen erhalten.

Seit über einem Jahrzehnt verlangt der Südkanton Tessin systematisch Strafregisterkontrollen für alle ausländischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, einschliesslich EU/EFTA-Bürger. Das erwähnte Mafia-Mitglied konnte jedoch eine Bewilligung im Kanton Graubünden erhalten, nachdem es die Strafregisterprüfung im Tessin nicht bestanden hatte.

Ständerat Marco Chiesa aus dem Tessin plädiert für die Ausweitung dieser systematischen Kontrollen auf das ganze Land.

Allerdings sind nicht alle Beamten mit diesem Ansatz einverstanden. Justizminister Beat Jans betonte, dass bestehende Strafregistereinträge, auch für im Ausland begangene Delikte, bereits bei der Beurteilung von Aufenthaltsbewilligungsanträgen berücksichtigt werden. Er argumentierte, dass ein solch systematischer, landesweiter Ansatz nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union vereinbar wäre und hielt Chiesas Vorstoss für überflüssig.

Laut Swiss Info ist die Schweiz daran interessiert, mit der EU über die Möglichkeit eines Beitritts zum Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und dessen Gegenstück für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) zu diskutieren. Eine solche Integration würde ein effektiveres Instrument für Strafverfahren bieten.