Das Europäische Parlament hat eine weitreichende Migrationsreform verabschiedet, die unter anderem die Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der EU ermöglicht.
Mit einer Mehrheit von 418 zu 218 Stimmen hat das EU-Parlament in Straßburg eine grundlegende Reform der Migrationspolitik beschlossen. Ziel ist es, die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht effizienter zu gestalten.
Zentrale Aspekte der neuen Regeln sind sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten. Länder wie Deutschland, Österreich und Griechenland zeigen bereits Interesse an der Umsetzung; der griechische Regierungschef Kyriakos Mitsotakis strebt eine Inbetriebnahme bis 2027 an. Zudem werden die Befugnisse zur Inhaftierung ausgeweitet: Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden oder untertauchen könnten, können künftig bis zu zwei Jahre festgehalten werden.
Die Abstimmung löste heftige Reaktionen aus. Während Befürworter wie der niederländische Abgeordnete Malik Azmani die Notwendigkeit betonen, dass Menschen ohne Bleiberecht in ihre Heimat zurückkehren, äußern Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik. Sie warnen vor einer Stigmatisierung von Migranten und befürchten, dass die Zentren zu rechtsfreien Räumen werden könnten.
Nach der vorläufigen Zustimmung der Mitgliedstaaten steht nun noch die formelle Bestätigung aus. Ein Großteil der Maßnahmen soll unmittelbar nach Inkrafttreten wirksam werden, während einige Bestimmungen eine Übergangsfrist von 12 Monaten vorsehen.